Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 49 Barrierefreies Bauen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/49#abs-1 (1) In Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 mit Wohnungen müssen die Wohnungen barrierefrei sein. § 39 Absatz 4 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/49#abs-2 (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen barrierefrei sein. Öffentlich zugänglich sind bauliche Anlagen, wenn und soweit sie nach ihrem Zweck im Zeitraum ihrer Nutzung von im Vorhinein nicht bestimmbaren Personen aufgesucht werden können. Dies gilt insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur, des Bildungs- und Erziehungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten sowie
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucherinnen und Besucher sowie für Benutzerinnen und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/49#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten jeweils nicht, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 49 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 25.01.2023 – 2 A 1534/21Zitiert von 3
- OVG NRW, 23.11.2023 – 10 A 1499/22Zitiert von 1
- VG Köln, 20.04.2023 – 8 K 5070/21Zitiert von 1
- VG Köln, 14.12.2022 – 23 K 1991/20Zitiert von 1
- VG Köln, 10.04.2025 – 8 K 7005/23
- OVG NRW, 27.03.2024 – 10 A 1356/21Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.